Beitragsordnung

Abteilung Gymnasik / Turnen


    

Beitragsordnung BSV Markranstädt
Abt. Turnen/Gymnastik

Gemäß Vereinssatzung § 15 der Beitragsordnung des BSV Markranstädt legt die Mitgliederversammlung der Abt. Turnen/Gymnastik am 29. März 2019 folgende Beiträge fest:

1.         Aufnahmegebühren
            Die Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € ist bei Erhalt des Mitgliedsausweises fällig.

2.         Mitgliedsbeiträge:

2.1.      Mitglieder, die bis zum 31.12.2014 beigetreten sind und einmal wöchentlich
trainieren zahlen mtl. 7,00 € und bei Zahlung im Quartal 20,00 €.

2.2.      Mitglieder, die bis zum 31.12.2014 beigetreten sind und zweimal wöchentlich
trainieren zahlen mtl. 8,50 € und bei Zahlung im Quartal 25,00 .

2.3.      Mitglieder, die ab 01.01.2015 beigetreten sind/beitreten und ein-/zweimal
wöchentlich trainieren zahlen 8,50 € und bei  Zahlung im Quartal 25,00 €.

2.4.      Die Mitglieder der Montagsgruppe zahlen einen mtl. Beitrag von 8,50 € und bei
Zahlung im Quartal 25,00 €.

3.         Beendigung der Mitgliedschaft
Die Beendigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Sie ist gem. § 6 BSV-Vereinssatzung nur zum Ende eines Monats mit einer
Kündigungsfrist von 2 Monaten möglich.

Die Beitragsordnung tritt ab 1. April 2019 in Kraft.

Ines Brauer                             Gertaud Seidel                       Gabi Weikart Abteilungsleiterin                    stellv. Abteilungsleiterin              Kassenwart