Beitragsordnung BSV Markranstädt
Abt. Turnen/Gymnastik
Gemäß Vereinssatzung § 15 der Beitragsordnung des BSV Markranstädt legt die Mitgliederversammlung der Abt. Turnen/Gymnastik am 29. März 2019 folgende Beiträge fest:
1. Aufnahmegebühren
Die Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € ist bei Erhalt des Mitgliedsausweises fällig.
2. Mitgliedsbeiträge:
2.1. Mitglieder, die bis zum 31.12.2014 beigetreten sind und einmal wöchentlich
trainieren zahlen mtl. 7,00 € und bei Zahlung im Quartal 20,00 €.
2.2. Mitglieder, die bis zum 31.12.2014 beigetreten sind und zweimal wöchentlich
trainieren zahlen mtl. 8,50 € und bei Zahlung im Quartal 25,00 €.
2.3. Mitglieder, die ab 01.01.2015 beigetreten sind/beitreten und ein-/zweimal
wöchentlich trainieren zahlen 8,50 € und bei Zahlung im Quartal 25,00 €.
2.4. Die Mitglieder der Montagsgruppe zahlen einen mtl. Beitrag von 8,50 € und bei
Zahlung im Quartal 25,00 €.
3. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Beendigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Sie ist gem. § 6 BSV-Vereinssatzung nur zum Ende eines Monats mit einer
Kündigungsfrist von 2 Monaten möglich.
Die Beitragsordnung tritt ab 1. April 2019 in Kraft.
Ines Brauer Gertaud Seidel Gabi Weikart Abteilungsleiterin stellv. Abteilungsleiterin Kassenwart